Spielordnung - TC Ittling

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Spielordnung


SPIELORDNUNG DES TC ITTLING

1. Spielberechtigt ist jedes aktive Mitglied des Vereins, das im Besitz einer Spielmarke ist. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten l8.Lebensjahr (gelbe/rote Marken) dürfen die Platzanlage nur bis 17.00 Uhr benutzen. 
Nach 17.00 Uhr steht Kindern / Jugendlichen Platz 4 und Jugendlichen ab 14 Jahren auch Platz 5 zur Verfügung.
Spielen Jugendliche mit einem erwachsenen Familienmitglied, können alle Plätze auch nach 17.00 Uhr benützt werden.

2.  Die Spieldauer beträgt im Einzel wie auch im Doppel jeweils 60 Minuten. Der Spielbeginn muß an der entsprechenden Platzuhr eingestellt werden. 
Die persönliche Clubmarke muß als Zeichen der Spielberechtigung eingehängt sein (Einzel 2 Marken , Doppel 4 Marken). Ersatzspielmarken können beim Schatzmeister erstanden werden!

3. Beim Einhängen nur einer Spielmarke muß dieser Spieler persönlich anwesend sein. Fünf Minuten vor Ende des vorangegangenen Spieles müssen beide Spieler bereit sein.

4. Ist die Spielzeit abgelaufen, sind die nachfolgenden Spieler berechtigt, das Spiel zu beenden. Die Spieler, die den Platz verlassen, haben diesen ordentlich abzuziehen. Beginnende Spieler müssen ihn nach Bedarf gründlich wässern (den Platz berieseln - nicht direkt auf den Sand spritzen). Hängt keine Nachfolgemarke, kann der Spielbetrieb fortgesetzt werden bis andere Mitglieder spielen möchten. Das Nachstellen der Uhr ist nicht erlaubt.

5. Jedes Clubmitglied kann mit einem Gastspieler zu jeder Zeit spielen. Das Vereinsmitglied ist verpflichtet, dies vor Spielbeginn in die aushängende Liste entsprechend einzutragen. Die Gastspielergebühr beträgt pro Stunde 4,- x und wird entsprechend den Listeneintragungen in regelmäßigen Abständen vom Mitglied abgebucht.

6. Die Tennisplätze dürfen grundsätzlich nur mit Tennisschuhen betreten werden.

7. Die Vorstandschaft kann geänderte Platznutzungszeiten festlegen. Dabei können bei Bedarf (Turniere, Training, Platzpflege usw.) Plätze für den allgemeinen Spielbetrieb gesperrt werden.
Sperrungen sind am Aushang ersichtlich und sind zuverlässig einzuhalten. In diesem
Zusammenhang hat der Platzwart weisungsrecht.

8. Nach Regenfällen muß unbedingt abgewartet werden, bis die Plätze nicht mehr schmieren und im Boden keine Fußabdrücke mehr zurückbleiben.

9. Bei groben und andauernden Verstößen gegen die Spielordnung kann die Vorstandschaft ein Mitglied auf Zeit vom Spielverkehr ausschließen. In besonders schweren Fällen erfolgt Vereinsausschluß.

10. Sportliches Verhalten und gutes Benehmens sowie Höflichkeit und Takt sollten eine Selbstverstandlichkeit sein.

Die Vorstandschaft

Andreas Gerber, 1. Vorstand

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Die Satzung des TC Ittling als PDF Download: 

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